Ukraine
Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?
Bitte wenden Sie sich an die aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen kompetent und aktuell Auskunft geben können. Es wird darauf hingewiesen, dass die staatlichen Stellen und Kammern lediglich informieren können, aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.
Force-Majeure-Bescheinigung
Force Majeure, auch „höhere Gewalt“ genannt, liegt vor, wenn eine Person von einer Leistung, zu der sie sonst verpflichtet wäre, ganz oder teilweise befreit ist. In einem Vertragsverhältnis muss unter Force Majeure der Leistungserbringer die geschuldete Leistung nicht oder nicht vollständig erbringen, oder Empfänger die Leistung nicht oder nicht ganz bezahlen.
Die IHK für München und Oberbayern stellt bei Bedarf abstrakt-generelle Force-Majeure-Bescheinigungen kostenlos auf Anfrage unter folgender Anschrift bereit:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Informationen zur Einreise nach Deutschland, Aufenthaltstiteln ukrainischer Staatsangehöriger und Unterstützungsmöglichkeiten für Angestellte in der Ukraine hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände veröffentlicht.
Auf der vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. veröffentlichten Plattform sprungbrett into work für geflüchtete Menschen aus der Ukraine finden Unternehmen und Geflüchtete Informations- und Unterstützungsangebote bei der Jobvermittlung. Die Umsetzung und Betreuung des Projektes erfolgt in enger Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung, der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit sowie weiteren Netzwerkpartnern.
Unterstützung bei der Anerkennung ukrainischer Qualifikationen finden Sie u.a. hier:
- Verlässliche Übersetzungen aus dem Ukrainischen bietet die von der EU-Kommission entwickelte eTranslation-Anwendung.
- Die Europäische Stiftung für Berufsbildung hat ein Ressourcenportal zu ukrainischen Qualifikationen eingerichtet. Die bereitgestellten Informationen helfen, das ukrainische Bildungs- und Ausbildungssystem zu verstehen.
Bei Fragen zu Logistik, Transport und Lieferketten können sich Unternehmen (auch Nicht-Mitglieder) insbesondere an einen der beiden bayerischen Transportverbände wenden.
- Landesverband der bayerischen Spediteure LBS
- Landesverband bayerischer Transport- und Logistikunternehmen LBT
Weitere Informationen können beim Bundesamt für Güterverkehr erfragt werden.
FedEX, DHL sowie UPS haben Versand von Paketen von und nach Russland eingestellt.
Unterstützungsangebote für bayerische Unternehmen
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen kurzfristig zu weiteren Anpassungen kommen kann. Wir versuchen, die hier zur Verfügung gestellten Informationen aktuell zu halten, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Auslandshandelskammer Russland hat eine Krisenhotline (Tel.: +74952344954954) eingerichtet, unter der sich Unternehmen ab sofort über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und weitere Fragen zum Russlandgeschäft informieren können.
- Informationsangebot der IHK München Oberbayern
Das Bayerische Sozialministerium hat gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern ein Hilfetelefon (Tel.: 089 54497199) zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Melden Sie sich hier, wenn Sie den Kontakt zu Ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen oder Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs haben Bund und Freistaat zahlreiche Hilfen für betroffene Unternehmen aufgelegt. Darüber hinaus steht Unternehmen auch das vorhandene bayerische Unterstützungsinstrumentarium zur Verfügung.
Zuschussprogramme
Gas- und Strompreisbremse
Am 25. November 2022 hat das Bundeskabinett Gesetzesentwürfe zur Gas- und Strompreisbremse beschlossen, die zu einer Entlastung von Privat-Haushalten und Unternehmen führen sollen, ohne Anreize zu Verbrauchseinsparungen zu nehmen.
- Überblickpapier des BMWK zur Gas- und Strompreisbremse, Stand: 25. November 2022
- Übersichtspapier des StMWi zu Höchstgrenzen, operativem Ablauf und Entlastungsbeträgen, Stand: 25. November 2022
- FAQ des BMWK zur Gaspreisbremse, Stand: 26. November 2022
- FAQ des BMWK zur Strompreisbremse, Stand: 26. November 2022
Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe ergänzt branchenübergreifend die Maßnahmen des Bundes, um Preissteigerungen bei Energie in Bayern abzufedern. Kleinen und mittleren Unternehmen, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, kann ein Ausgleich für betriebliche Energiekosten gewährt werden. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe betrifft nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas sowie die leitungsgebundenen Energieträger Strom, Gas und Fernwärme. Hier finden Sie weitere Informationen.
Bitte beachten Sie, dass das Programm zur Entlastung von Privathaushalten, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen wie z. B. Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, in die Zuständigkeit des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) fällt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des StMAS.
Energiekostendämpfungsprogramm
Das Energiekostendämpfungsprogramm gewährt für den Förderzeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022 einen Kostenzuschuss zur Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders energie- und handelsintensive Unternehmen. Detaillierte Informationen zum Programm finden Sie unter Energiekostendämpfungsprogramm.
Kurzarbeitergeld
Bei einem Arbeitsausfall, der zu einer Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten führt, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung von Kurzarbeit finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Bayerische Regionalförderung
Im Fall von Ersatzinvestitionen in Bayern können Unternehmen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Unterstützung erhalten. Ansprechpartner sind die Sachgebiete 20 Wirtschaftsförderung bei der für den jeweiligen Investitionsort zuständigen Regierung. Durch den Ukrainekrieg betroffene förderfähige Investitionen werden dabei bestmöglich begleitet.
Bankspezifische Unterstützungsinstrumente
Über die LfA Förderbank Bayern und die KfW (Förderbank des Bundes) werden bankübliche Finanzierungsprodukte – v.a. Darlehen und Risikoentlastungen – angeboten. Die Darlehensprogramme unterstützen beispielsweise bei Investitionen in Wachstum, Energieeffizienz, Digitalisierung und Innovation, aber auch bei Liquiditäts- oder Rentabilitätsproblemen Die Beantragung der Darlehen erfolgt über die Hausbank (Hausbankprinzip). Voraussetzung ist also, dass die Hausbank bereit ist, das Vorhaben zu begleiten sowie sich am Risiko zu beteiligen.
Infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs wurden folgende Unterstützungsinstrumente neu eingeführt bzw. ausgeweitet:
Energieliquiditätskredit der LfA
Der neu aufgelegte Energieliquiditätskredit der LfA mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung von 80 % richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro, die durch steigende Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs direkt oder indirekt betroffen sind und deshalb vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Mit Hilfe des Produkts können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Anträge können bis zum 30.04.2024 gestellt werden. Weitergehende Informationen zum Energieliquiditätskredit finden Sie im Merkblatt Energieliquiditätskredit. Die LfA bietet eine kostenfreie Förderberatung unter 089 2124-1000 an, die u. a. über Darlehensprodukte, Antragsverfahren und Konditionen informiert.
KfW-Sonderprogramm UBR 2022
Über dieses Programm können Unternehmen aller Größenklassen branchenübergreifend Zugang zu zinsgünstigen, weitgehend haftungsfreigestellten Krediten erhalten. Zugangsvoraussetzung ist u.a. eine im konkreten Einzelfall nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultiert. Das Programm wird aufgrund des Auslaufens der beihilferechtlichen Grundlage zum 31.12.2023 eingestellt.
Bayerisches Bürgschaftsprogramm
Der Freistaat Bayern hat das Bürgschaftsinstrumentarium für infolge des Ukraine-Kriegs vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geratene bayerische Unternehmen ausgeweitet. Dadurch können Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und/oder Betriebsmitteln mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent, in besonders begründeten Einzelfällen von bis zu 90 Prozent, verbürgt werden. Die aufgrund des Ukraine-Krieges aufgelegten Sonderkonditionen werden wegen des Auslaufens der beihilferechtlichen Grundlage zum 31.12.2023 eingestellt.
Margining-Finanzierungsinstrument des Bundes
Das Instrument soll Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, den Zugang zu ausreichender Liquidität zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen (sog. Margins) sichern. Die finanziellen Mittel werden in Form von Kreditlinien der KfW bereitgestellt und über eine Bundesgarantie abgesichert. Die Antragsstellung erfolgt bei diesem Instrument nicht über die Hausbank, sondern ist direkt in Schriftform beim BMWK zu stellen. Eine Unterzeichnung von Darlehensverträgen war bis zum 31.12.2022 möglich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat informiert, dass alle für das laufende Jahr noch geplanten Messebeteiligungen im Rahmen des Auslandsmesseprogramms (AMP) in Russland abgesagt werden. Die Durchführungsgesellschaften wurden durch das BAFA informiert, diese informieren dann auch entsprechend Unternehmen, die eine Beteiligung geplant hatten.
Ebenso ist das Markterschließungsprogramm (MEP) des BMWK in Bezug auf Russland bis auf weiteres ausgesetzt worden.
Die IHK für München und Oberbayern warnt vor dem stark steigenden Risiko von Cyberattacken auch auf Unternehmen. Aktueller Hintergrund ist unter anderem der Ukraine-Krieg, mögliche Vergeltungsmaßnahmen Russlands für die beschlossenen EU-Sanktionen sowie jüngste Vorsichtsappelle deutscher Behörden. Die Firmen sind aufgerufen, sich zeitnah für IT-Notfälle zu wappnen und ihre Sicherheitssysteme gegebenenfalls auf den neuesten Stand zu bringen.
Bei Beratungsbedarf oder Vorfällen in Bezug auf Cybersicherheit bieten das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie das Landesamt für Verfassungsschutz Anlaufstellen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Initiative Wirtschaftsschutz.
Sanktionen
Die aktuellen Sanktionsmaßnahmen der EU gegen Russland und weiterführende Dokumente und Verordnungen hat die Europäische Kommission veröffentlicht. Zusätzlich stellt die Kommission FAQs zur Verfügung.
Fragen und Antworten zu den Russland-Sanktionen finden sich auf der Internet-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Außerdem stellt die Germany Trade & Invest Informationen zu den Sanktionen zur Verfügung, die fortlaufend aktualisiert werden.
Die Bundesregierung hat einen Stopp für die Neuvergabe von Euler-Hermes-Bürgschaften für Russland verfügt. Eingetretene Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden entsprechend der Vertragsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht aktuelle Informationen zu Finanz- und Wirtschaftssanktionen. Dort finden sich auch Ansprechpartner bei Fragen zu einem beabsichtigten Ausfuhrvorhaben, zu Empfängern in Russland oder zur Einstufung von Gütern sowie zu rechtlichen Grundsatzfragen.
Die EU hat angesichts der Lage in der Ukraine eine Reihe von Finanzsanktionen erlassen. Als primärer Ansprechpartner kann Ihnen hierzu sicherlich Ihre für das Auslandsgeschäft zuständige Bank weiterhelfen. Eine Übersicht über die aktuellen Situationen im Kapital- und Zahlungsverkehr finden Sie hier.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs der EU und auch der G7 massive Sanktionen gegen Russland verabschiedet, darunter der Ausschluss aus dem SWIFT-System. Informationen zu den Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben die Sparkassen veröffentlicht.
Hinweis: Rein rechtlich dürfen/können russische Kunden aufgrund am der 28.02.2022 durch die russische Regierung eingeführten Beschränkungen keine Devisen mehr ins Ausland überweisen.
Folgende Einschränkungen im Kapitalverkehr wurden am 28.02.2022 durch die russische Regierung beschlossen:
- Kontrolle über den Verkauf von Deviseneinnahmen durch Exporteure
- Verbote für die Vergabe von Fremdwährungskrediten an Gebietsfremde
- Verbote für russische Staatsbürger, Geld auf ausländischen Konten gutzuschreiben.
Die IHK für München und Oberbayern hat die russischen Gegensanktionen zusammengefasst.
Informationen zu Einschränkungen bei Produktion, Lieferketten und Personalfragen
Energieversorgung
Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Ausgangslage für den Winter 2023/24 ist deutlich besser als vor einem Jahr, jedoch verbleiben Restrisiken. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt wichtig. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht täglich einen aktuellen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas nach der europäischen SoS-Verordnung ausgerufen. Die Alarmstufe folgt auf die am 30. März 2022 ausgerufene Frühwarnstufe. Die Alarmstufe dient wie die Frühwarnstufe der Vorsorge und der besseren Vorbereitung auf mögliche Lieferengpässe und -ausfälle. Das BMWK beantwortet die wichtigsten Fragen auf der FAQ-Seite zum Notfallplan Gas. Ferner hat die BNetzA ergänzende Hintergrundinformationen und FAQs bereitgestellt.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie steht zur aktuellen Situation im ständigen Austausch mit den Fernleitungsnetzbetreibern und ist im Krisenteam Gas des Bundes vertreten. Die aktuellen Mengen an Erdgas, die an den europäischen Grenzübergangspunkten übergehen, können hier eingesehen werden.
Auch die Versorgungssicherheit im Strombereich ist gewährleistet. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die diversifizierte Erzeugungsstruktur, rund 41 % der deutschen Bruttostromerzeugung stammten 2021 aus erneuerbaren Energien. Zudem wird im Bereich konventioneller Kraftwerke durch die Kohlekraftwerksbetreiber eine Vorratshaltung betrieben und im Bereich der Gaswirtschaft stehen Erdgasspeicher zur Verfügung, so dass kurzfristige Lieferausfälle dieser Energieträger über gewisse Zeit abgefangen werden könnten.
Erdgaskraftwerke trugen im Jahr 2021 zu 15,4 Prozent zur Bruttostromerzeugung bei, Steinkohlekraftwerke zeigten sich für 9,4 % der Bruttostromerzeugung verantwortlich. Dabei betrug die Abhängigkeit von russischen Importen 2021 bei Steinkohle rund 50 Prozent und bei Erdgas rund 55 Prozent. 2021 waren damit in Summe rund 14,2 Prozent der deutschen Stromerzeugung von russischen Energieimporten abhängig. Die tagesaktuelle Zusammensetzung der Stromerzeugung im deutschen Marktgebiet ist auf der SMARD Plattform der Bundesnetzagentur verfügbar.
Aufgrund der Ukraine-Krise ist mit einer weiteren Erhöhung der Energiepreise zu rechnen. Deshalb setzt sich das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vehement dafür ein, die von Bayern vorgeschlagenen Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise seitens der Bundesregierung zügig anzugehen: Neben der vom Koalitionsausschuss auf Bundesebene bereits beschlossenen Abschaffung der EEG-Umlage sind dies insbesondere eine Absenkung der Strom- und der Energiesteuern auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß, eine Reduktion der Übertragungsnetzentgelte durch einen entsprechenden Zuschuss von Bundesmitteln, Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Erdgas, Elektrizität und Fernwärme, temporäre Aussetzung der nationalen CO2-Bepreisung sowie die Einführung eines Industriestrompreises.
Infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine machen sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Sorgen um ihre Gasversorgung im kommenden Winter. Um für den Notfall gewappnet zu sein, überlegen viele, ob tragbare elektrische Heizgeräte wie Heizlüfter, Heizstrahler oder Radiatoren eine geeignete, kurzfristig verfügbare Alternative zur vorhandenen Gasheizung sein können.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gibt mit diesem Themenblatt Empfehlungen für den Einsatz von elektrischen Heizgeräten.
Sicherheit der Gasversorgung der Haushalte
Haushalte sind nach deutschem und europäischem Recht geschützte Kunden. Das bedeutet, dass im Fall eines großflächigen Gasmangels zuerst Industriebetriebe auf den Gasbezug verzichten müssen.
Bayern erhält nicht nur Erdgas aus Russland, sondern auch aus Norwegen sowie aus Übersee sogenanntes LNG. (Liquefied Natural Gas: Erdgas, das während des Schiffstransports verflüssigt ist). Letzteres wird bislang über Terminals in den Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Deutschland importiert, das erste deutsche Terminal wird voraussichtlich zum Jahresende in Betrieb gehen. Darüber hinaus werden die in Bayern, Österreich und anderen Bundesländern vorhandenen unterirdischen Gasspeicher, die Energie für mehrere Monate speichern können, so weit wie möglich aufgefüllt.
Auch bei einem kompletten Ausfall der Erdgaslieferungen aus Russland kann deshalb die Gasversorgung der Haushalte voraussichtlich aufrechterhalten werden. Dennoch kann leider nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass in einem strengen Winter einzelne regionale Abschaltungen erforderlich werden.
Bayernweit kein Beitrag zur Einsparung von Erdgas
Für den einzelnen Verbraucher hat das Einschalten von elektrischen Heizgeräten bei gleichzeitigem Ausdrehen der Gasheizung zur Folge, dass der Gasbezug sinkt und der Strombezug steigt.
Für Bayern insgesamt ist damit keine Einsparung von Erdgas verbunden.
Das liegt daran, dass in der Heizperiode auch der Strombedarf hoch ist. Der höchste Strombedarf tritt in den meisten Gemeinden an Winterabenden nach Einbruch der Dunkelheit auf. Dann steht auch kein Strom aus Solaranlagen zur Verfügung.
Der zusätzliche Stromverbrauch von elektrischen Heizgeräten muss dann sehr häufig in Gaskraftwerken erzeugt werden, da Kern- und Kohlekraftwerke bereits voll ausgelastet sind. Die effizientesten Gaskraftwerke erreichen maximale Wirkungsgrade von rund 60 Prozent. Das ist deutlich geringer als der Wirkungsgrad von Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln, so dass es für den Gasbedarf Bayerns insgesamt in der Regel nachteilig ist, statt der Gasheizung auf eine Elektrodirektheizung zurückzugreifen.
Darüber hinaus besteht vor allem in Städten die Gefahr einer Überlastung der Stromnetze, falls zu viele elektrische Heizgeräte gleichzeitig betrieben werden.
Kostenvergleich Gasheizung - Heizlüfter
Trotz der enormen Gaspreissteigerung in den letzten Monaten ist die Kilowattstunde Strom (39 ct/kWh) durchschnittlich weiterhin mehr als doppelt so teuer als die Kilowattstunde Erdgas (16 ct/kWh).
Das Vergleichsportal Verivox hat dazu am 19. Juli 2022 Berechnungen veröffentlicht:
Beheizt man eine Durchschnittswohnung mit Elektro-Radiatoren statt mit Erdgas, kostet dies im Jahr 4.900 € statt 2.000 €.
Wird nur ein Zimmer mit einem 2.500 kW-Elektrogerät beheizt, ist mit Stromkosten von ca. 1 € pro Stunde, d. h. für die gesamte Heizperiode bei 10 Stunden Betrieb am Tag mit ca. 1.800 € zu rechnen.
Anwendungsmöglichkeiten
Heizlüfter und -strahler sind nicht für den Dauerbetrieb zur Beheizung von Wohnungen anstelle der fest installierten Heizung gedacht.
Anwendungsmöglichkeiten sind beispielsweise
- Reserve für den Notfall, um im unwahrscheinlichen Fall einer Unterbrechung der Gasversorgung z. B. ein Zimmer behelfsmäßig zu beheizen
- Beheizung eines Raums zusätzlich zur Gasheizung, wenn deren Wärme nicht ausreichend ist für Kleinkinder, Alte oder Kranke
- Vorübergehende Beheizung während des Aufenthalts in Räumen ohne Heizkörper, z. B. Keller oder Garage
Sicherheit geht vor – Brandgefahr vermeiden
Elektrische Heizgeräte sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sehr sicher. Die von einem Fachbetrieb ausgeführte Elektroinstallation im Haushalt gewährleistet, dass der Stromfluss durch die Sicherung unterbrochen wird, bevor es zu einer Überlastung und daraus folgender Brandgefahr durch die Überhitzung von Kabeln kommen kann, falls zu viel Leistung an einem Stromkreis angeschlossen wird. Dennoch kommt es immer wieder zu Wohnungsbränden, die von elektrischen Heizgeräten ausgelöst werden.
Bitte beachten Sie deshalb bei der Verwendung von Heizlüftern und Heizstrahlern besonders folgende Punkte:
- Sorgen Sie für einen ausreichenden Abstand zu leicht brennbaren Materialien.
- Betreiben Sie Heizlüfter und -strahler nicht längere Zeit unbeaufsichtigt, verlassen Sie währenddessen insbesondere nicht den Haushalt.
- Stellen Sie die Heizgeräte so auf, dass sie nicht umfallen können.
- Stellen Sie sicher, dass die Luftzu- und -abfuhr bei Heizlüftern nicht, z. B. durch Kleidungsstücke, beeinträchtigt ist.
- Achten Sie darauf, dass Kinder ausreichend Abstand halten – Verbrennungsgefahr!
- Betreiben Sie elektrische Heizgeräte nicht an unvollständig ausgerollten Kabeltrommeln.
- Nehmen Sie auf keinen Fall selber Änderungen an der in elektrischen Heizgeräten verbauten Technik oder an der Hausinstallation vor.
Sicherheit und Reisewarnungen
Der Flugverkehr zwischen Russland und europäischen Ländern ist stark eingeschränkt. Eine Zusammenstellung der Reise- und Fluginformationen bietet der VDMA.
Zu Reiseinformationen sowie aktuellen Reisehinweisen informiert weiterhin das Auswärtige Amt. Das Auswärtige Amt rät aktuell von Reisen in die Russische Föderation ab. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige in der Ukraine sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Das Auswärtige Amt hat eine Krisenhotline und eine Krisenvorsorgeliste eingerichtet.
Informationen zu Einreise- und Asylbedingungen für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine veröffentlicht das Auswärtige Amt.
Hilfsgüter und Spenden
Für Unternehmen, die Hilfsgüter an Betroffene spenden möchten, stellt der DIHK Informationen zu besonders benötigten Hilfsgütern bereit.
Der Ostausschuss der deutschen Wirtschaft richtet aktuell eine Task Force für Unternehmen ein und stellt ebenfalls Informationen, Ansprechpartner und einen Spendenaufruf bereit.
Die bayerischen Omnibusunternehmen haben logistische Unterstützung u.a. für Transporte für Unterstützungsleistungen vor Ort angeboten. Ansprechpartner ist Herr Stephan Rabl.
Sie möchten beim Wiederaufbau der Ukraine unterstützen?
Besuchen Sie die Informations- und Austauschplattform der Bundesregierung zum Wiederaufbau der Ukraine, auf welcher Sie vielfältige Informationen zur Unterstützung aus Deutschland, insbesondere zu Möglichkeiten des Wiederaufbaus und der Förderungen, finden können.